Akkreditierung
Wir bitten um Vorab-Akkreditierung für die Messen der

Online Akkreditierung
Bitte laden Sie eine Kopie Ihres gültigen Presseausweises bzw. einen offiziellen Redaktionsauftrag im Online-Formular an der entsprechenden Stelle hoch. (Hinweise dazu finden Sie auch unter dem Punkt Akkreditierungsrichtlinien).
- Bitte beachten Sie, dass Presseausweise nur für Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung ausgegeben werden. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises besteht nicht. In Einzelfällen behält sich die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH eine Ablehnung vor.
Nach erfolgter Akkreditierung erhalten Sie den AFAG-Presseausweis, der im jeweiligen Kalenderjahr für alle Messen der AFAG sowie der RETRO Messen gültig ist.
- Für Abendveranstaltungen und Events ist eine gesonderte Anmeldung notwendig.
Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten
Akkreditiert werden Journalisten mit Presseausweisen folgender Organisationen:
- Deutscher Journalisten Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen - und Journalisten-Union (dju in ver.di)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Verband der Motorjournalisten e.V. (VdM)
- Freelens
- und Personen mit dem internationalen Presseausweis der International Federation of Journalists (IFJ) in Brüssel
Einen journalistischen Redaktionsauftrag benötigen folgende Journalisten für ihre Akkreditierung:
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden
- die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege legitimieren. Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- die ein aktuelles Impressum vorlegen, in dem sie als Redakteure/ Fotograf/ ständige Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
- Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen, die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (privat- oder öffentlich/ rechtlich) mit Originalbriefkopf (keine Kopie) vorlegen können.
- Journalisten/ Fotografen
- die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege legitimieren. Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- die ein aktuelles Impressum vorlegen, in dem sie als Redakteure/ Fotograf/ ständige Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
- Mitglieder von Jugendpresseorganisationen. Sie erhalten gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises einmalig eine Tageskarte.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert bzw. nach Nachweis, dass die Online-Publikation in der jeweiligen Branchen etabliert ist und eine entsprechende Reichweiter vorweisen kann. Das Medium/ Webseite muss länger als 3 Monage existieren und regelmäßig aktualisiert werden
Ausnahmen: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z. B. SPIEGEL online, nordbayern.de usw. - Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind (z. B. Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen).
- Alle ausländischen Pressevertreter (Wohnort außerhalb Deutschlands), die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z. B. durch den offiziellen Presseausweis des jeweiligen Landes.
- Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage des in Deutschland gültigen Ausweises (s. o.) akkreditiert.
- Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einmalig eine Tageskarte.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne jegliche Legitimation, ie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z. B. Fleet Street London, Universal Press (USA), citypress24 (England), City News (England) usw.
- Personen mit abgelaufenen Presseausweis
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen, dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines offenen Kanals nutzen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht!
Wichtiger Hinweis:
Die Abteilungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der AFAG Messen sowie derRETRO Messen behalten es sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung der Messen einzufordern.
Akkreditierungsrichtlinien für Blogger/Influencer/YouTuber
Influencer / Blogger / YouTuber können nach Prüfung unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung auf unseren Veranstaltungen akkreditiert werden:
- Der Blog, YouTube- oder Social Media-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
- Der Blog, YouTube- oder Social Media-Kanal ist fachlich auf die Messe oder die Branchen-Zielgruppe der Veranstaltung ausgerichtet, ist branchenbekannt und besitzt eine Relevanz in der Zielgruppe der Messe.
- Der Blog, YouTube- oder Social Media-Kanal besteht seit mindestens 6 Monate und wird regelmäßig (mind. einmal im Monat) aktualisiert.
Bitte nutzen Sie als Influencer / Blogger / YouTuber dieses interaktive Akkreditierungsformular:
Das Akkreditierungsformular gilt als Legitimierungsnachweis und muss wahrheitsgemäß und vollständig (inkl. Kennzahlen) ausgefüllt werden.
Wir behalten uns vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Pressekontakt

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Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns unkompliziert per E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen gerne!
Ihr Presseteam:
- Kathrin Redel
- Juliane Heisser
Tel: +49 911 98833-345
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